Stiftung

Die August Maria Berges Stiftung für Arbitrales Recht wurde 1995 gegründet.

Professor Berges hatte sein berufliches Leben der juristischen Arbeit und Lehre, speziell dem Insolvenzrecht, gewidmet. Dieses Rechtsgebiet bildete den Mittelpunkt seiner wissenschaftlichen und richterlichen Tätigkeit. Bereits seit Beginn der fünfziger Jahre war aber auch das Schiedsrecht Schwerpunkt vor allem seiner wissenschaftlichen Arbeit, da er von seinen besonderen Vorzügen als Streiterledigungsinstrument - namentlich auch für den Bereich des Insolvenzrechts - überzeugt war. Aus diesem Grund hinterließ er sein Vermögen einer Stiftung mit der Maßgabe, Ausbildung und Lehre im Bereich des Schiedsrechts weiterhin zu fördern.

Die August Maria Berges Stiftung fördert somit die Volks- und Berufsbildung auf dem Gebiet des Schiedsrechts. Bewerber/innen müssen sich durch Können, Initiative und Verantwortung in ihrem Studium ausgewiesen haben und ein Studienvorhaben anstreben, das einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag oder eine wesentliche Weiterbildung auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit erwarten läßt.

Ihrer Zielsetzung entsprechend legt die August Maria Berges Stiftung für Arbitrales Recht bei der Beurteilung von Projekten und ihren Bearbeitern zwingenden Wert auf einen Zusammenhang mit dem Recht der Schiedsgerichtsbarkeit. Demzufolge kann ein/e Bewerber/ in nur in die Förderung der Stiftung aufgenommen werden, wenn sich der zu fördernde Studienabschnitt nachweisbar in diesem Bereich bewegt.

Bevorzugt sollen dabei studentische bzw. universitäre Projekte unterstützt werden. Gefördert werden Projekte mit nachweisbar schiedsrechtlich relevantem Inhalt, insbesondere Publikationen (Vorträge, Dissertationen, Habilitationen etc.) durch Druckkostenzuschuß.

Die August Maria Berges Stiftung für Arbitrales Recht legt Wert darauf, daß sich die von ihr geförderten Studierenden, gegebenenfalls auch unentgeltlich, für Veranstaltungen der Stiftung zur Verfügung stellen, für die freilich nur eine vertretbare Vorbereitungszeit angesetzt werden kann.